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EINLIEFERER

  Schwerpunkte
  Leitfaden für Einlieferer
  Unsere Werbung für Ihre Ware
  Vollständige Einlieferungsbedingungen



SCHWERPUNKTE


Für den Verkauf Ihrer Kunstobjekte dürfen wir uns als Auktionshaus am Standort Dresden empfehlen. Mit besonderem Interesse suchen wir jederzeit Einlieferungen in nachstehenden Bereichen.

- Gemälde / Arbeiten auf Papier / Grafik der Dresdner Malschule des 18. bis 21. Jahrhunderts
- Sächsisches Kunsthandwerk
- Modernes Design ( Deutschland, DDR, Italien, Skandinavien )
- Modernes Glas

Die kunsthistorische Bearbeitung und Recherche aller Objekte erfolgt mit größter Sorgfalt von Kunsthistorikern mit langjähriger Erfahrung auf dem nationalen und internationalen Kunstmarkt.

Weitere Informationen zu unserem Unternehmen finden Sie hier:


  Unternehmen


LEITFADEN FÜR DEN EINLIEFERER


Übernahme, Versteigerungsvertrag

Wir versteigern als Kommissionär in eigenem Namen und für Rechnung des Auftraggebers. Einlieferer und Käufer haben keinen Anspruch auf gegenseitige Bekanntgabe.
Zur Übernahme der Ware erhalten Sie ein Übergabeprotokoll mit Ausweis der vereinbarten Limitpreise. Die bezeichneten Objekte sind ab diesem Zeitpunkt auf unsere Kosten versichert.
Spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Auktionstermin erhalten Sie von uns den Einlieferungsvertrag mit vorgesehener Katalogbeschreibung sowie ausgewiesenem Mindesterlös, Limit- und Schätzpreis.

Katalogisierung / Versteigerung / Nachverkauf

Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände werden unter Angabe des vereinbarten Schätzpreises im Katalog abgebildet und in der Auktion mit dem vereinbarten Mindestpreis aufgerufen. Etwaige Untergebote werden unter Vorbehalt zugeschlagen und mit Ihnen abgestimmt.
Die in der Auktion nicht verkauften oder unter Vorbehalt zugeschlagenen Objekte bieten wir für vier Wochen in unseren Geschäftsräumen zum Nachverkauf an.

Provision, Gebühren

Für die Abbildung Ihrer Objekte in unserem gedruckten Auktionskatalog berechnen wir eine anteilige Katalogisierungsgebühr, die entsprechend dem vereinbarten Schätzpreis gestaffelt ist (Mindestgebühr 6,50 €).

Im Verkaufsfalle berechnen wir eine feste prozentuale Provision vom Netto-Zuschlags- bzw. Verkaufspreis.
Die Provision beträgt:
a) 15 % zzgl. MwSt. bei Objekten mit einem Schätzpreis bis 999 € und
b) 13 % zzgl. MwSt. bei Objekten mit einem Schätzpreis ab 1.000 €.
Für Arbeiten einiger Künstler des 20. Jhd. wird durch die Verwertungsgesellschaft Bildkunst im Verkaufsfalle eine Folgerechtsabgabe von 4% erhoben, die wir dem Einlieferer zur Hälfte berechnen (2,0 %).

Abrechnung, Auszahlung

Sie erhalten von uns nach der Auktion eine Abrechnung mit Auflistung der Zuschlagspreise und des Versteigerungserlöses. Den Erlös können wir Ihnen, abhängig von Eingang der Zahlungen bei uns, in aller Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Auktion auszahlen. Die Auszahlung erfolgt entsprechend Ihren Wünschen per Überweisung oder in Bar.


Stand Januar 2007

  Leitfaden ausdrucken / downloaden



UNSERE WERBUNG FÜR IHRE WARE


Gedruckte Auktionskataloge, Anzeigen

Ihre Artikel werden in unseren gedruckten Katalogen farbig abgebildet (Grafiken bis 100 € s/w). Für die meisten Arbeiten drucken wir neben Katalogbeschreibungen biografische Angaben zum Künstler ab. In Weltkunst, Antiquitätenzeitung und anderen etablierten Zeitschriften sowie lokalen Zeitungen sind wir regelmäßig mit Anzeigen und redaktionellen Beiträgen vertreten. Unsere unmittelbaren Dresdner Kunden informieren wir mittels großflächiger Plakate und Kundenstopper über unsere Auktionen.

Kundenstamm

An zur Zeit über 6.000 Kunden versenden wir per Post oder E-Mail regelmäßig Vor- und Nachberichte zu Terminen, Highlights und Ergebnissen unserer Auktionen.

Online-Kataloge und Anzeigen

Über unseren Online-Katalog sind alle Artikel mit, ggf. mehreren, bildschirmgroßen farbigen Abbildungen dargestellt. Alle Losnummern werden umfangreich kategorisiert und sind damit über vielfältige Filter- und Suchfunktionen auffindbar. Über mehrere Internet-Anbieter sind die Artikel unserer Auktionen in Katalog-Pools zusätzlich zu unserem Online-Katalog online angeboten. Künstler, deren Arbeiten wir regelmäßig anbieten, bewerben wir über Anzeigen in Suchmaschinen und Kunstdatenbanken. In gängigen Internet-Kunstmarkportals sind unsere Auktionen vertreten.

Auffindbarkeit im Internet über Suchmaschinen

Mittels vielfältiger Präsenz in allen relevanten Auktionsdatenbanken, breitgefächerten Termineinträgen und ständiger Pflege unserer Online-Inhalte und Künstlerdatenbank arbeiten wir ständig an der weiteren Verbesserung unserer Einstufung in Suchergebnissen von Internet-Suchmaschinen („ranking“).





EINLIEFERUNGSBEDINGUNGEN


1. Versteigerungsauftrag

1. Das Auktionshaus wird mit Unterzeichnung des Einlieferungs-Vertrages vom Auftraggeber beauftragt, die zu versteigernder Objekte gemäß Einlieferungs-Vertrag auf Grundlage dieser Einlieferungsbedingungen sowie der Versteigerungsbedingungen als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu versteigern bzw. im Nachverkauf zu verkaufen. Anlaß der Versteigerung bzw. des Nachverkaufs ist die freiwillige Veräußerung.

2. Der Auftraggeber erkennt mit Unterzeichnung des Einlieferungs-Vertrages die Einlieferungsbedingungen sowie die Allgemeinen Versteigerungsbedingungen der Firma Schmidt Kunstauktionen Dresden OHG an.

2. Angaben des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber garantiert, daß er die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über die von ihm eingelieferten Objekte besitzt bzw. ermächtigt ist, für diese zu handeln und sie durch keine Rechte Dritter belastet sind.

2. Der Auftraggeber versichert, daß alle Angaben zu den eingelieferten Gegenständen laut Einlieferungsvertrag, insbesondere zu deren Urheber, Technik, Signatur, Provenienz, Material und Oberfläche sowie ggf. zu Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit nach seinem Wissen zutreffend sind. Er versichert, dem Auktionshaus mitgeteilt zu haben, wenn nach seinem Wissen
- die Objekte Mängel oder Abweichungen vom Originalzustand, insbesondere Restaurierungen, Retuschierungen, Übermalungen oder Ergänzungen aufweisen,
- die Objekte Kopien oder Fälschungen sind,
- die Objekte innerhalb der letzten 2 Jahre durch einen Kunsthändler oder ein Auktionshaus verkauft oder versteigert wurden oder zum Verkauf oder zur Versteigerung angeboten wurden,
- für die Objekte die Umsatzsteuer nach der Regelbesteuerung erhoben wird (Gewerbetreibende).
Der Auftraggeber haftet insbesondere und in vollem Umfange für Angaben, die schriftlich als Vertragsbestandteil vereinbart werden und als „Angaben des Auftraggebers“ gekennzeichnet sind.

3. Der Auftraggeber haftet für alle Sach- und Rechtsmängel versteigerter Gegenstände, es sei denn, es wurde durch den Versteigerer gegenüber dem Käufer ein Haftungsausschluß erklärt. Der Auftraggeber stellt den Versteigerer von allen Ansprüchen frei, die aus irgendeinem Grund gegen diesen aus Anlaß der Versteigerung bzw. der freihändigen Veräußerung in Verbindung mit den eingelieferten Gegenständen erhoben werden können, sofern solche Ansprüche nicht auf einen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Versteigerers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Freistellung umfaßt sowohl die Erfüllung begründeter wie auch die Abwehr unbegründeter Ansprüche.

4. Dem Auftraggeber kann Umsatzsteuer nur bei Vorlage seiner Steuernummer ausgewiesen werden. Objekte, die der Umsatz-Regelbesteuerung unterliegen, sind dem Auktionshaus vor Vertragsabschluß zu benennen. Unterliegt ein Objekt der Umsatz-Regelbesteuerung und wird durch Verschulden des Auftraggebers in der Katalogbeschreibung nicht als solches ausgewiesen, so wird der Zuschlagspreis als Bruttopreis behandelt.

3. Katalogisierung, Versteigerung, Nachverkauf

1. Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände werden unter Angabe des vereinbarten Schätzpreises im Katalog abgebildet und in der Auktion mit dem vereinbarten Limitpreis aufgerufen. Ist kein Limitpreis vereinbart, werden die Objekte mit 10 Euro aufgerufen.

2. Die in der Auktion nicht verkauften oder unter Vorbehalt zugeschlagenen Objekte überläßt der Auftraggeber dem Auktionshaus für die Dauer von vier Wochen nach dem Versteigerungstermin zum freihändigen Verkauf zum Limitpreis. Die Bedingungen für die Versteigerung gelten hierfür entsprechend.

3. Das Auktionshaus wird vom Auftraggeber bevollmächtigt, von den eingelieferten Objekten Abbildungen zu erstellen und diese in jeder Form, auch über das Auktionsdatum hinaus, für Werbezwecke zu verwenden und, ggf. auch über Drittanbieter, zu publizieren. Alle Rechte an den Abbildungen stehen dem Auktionshaus zu.

4. Gebühren, Provision

1. Alle zur Versteigerung angebotenen Artikel werden im gedruckten Auktionskatalog farbig oder schwarz-weiß abgebildet. Das Auktionshaus berechnet dem Auftraggeber dafür eine anteilige Katalogisierungsgebühr. Die Höhe der Gebühr ermittelt sich abhängig vom festgesetzten Schätzpreis und Abbildungsart entsprechend nachstehender Tabelle.


Schätzpreis

Katalogisierungsgebühr inkl. MwSt.
Abbildung s/w Abbildung farbig
bis 199 € 6,50 € 6,50 €
200 € - 499 € 8,50 € 8,50 €
500 € - 999 € 10,00 € 12,00 €
1.000 € - 2.499 € 18,00 € 24,00 €
2.500 € - 4.999 € 32,00 € 32,00 €
ab 5.000 €

56,00 € 56,00 €

2. Bei Versteigerung oder Verkauf der eingelieferten Ware durch das Auktionshaus berechnet das Auktionshaus dem Auftraggeber eine prozentuale Provision vom Zuschlags- bzw. Verkaufspreis in folgender Höhe:
a) 15 % zzgl. MwSt. bei Objekten mit einem Schätzpreis bis 999 € und
b) 13 % zzgl. MwSt. bei Objekten mit einem Schätzpreis ab 1.000 €.

3. Auf Grundlage des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG) ist das Auktionshaus bei Originalwerken folgerechtsberechtigter Künstler verpflichtet, an die VG Bild-Kunst r.V. eine Folgerechtsabgabe in Höhe von 4 % des Zuschlagspreises zu zahlen. Diese wird dem Auftraggeber hälftig in Höhe von 2,0 % in Rechnung gestellt. Bei bereits erfolgter Abrechnung ist das Auktionshaus weiterhin berechtigt, diese Gebühren nachzufordern.

4. Für Gegenstände, die der Auftraggeber selbst ersteigert oder durch Dritte in seinem Namen ersteigern läßt, gilt der Provisionsanspruch des Auktionshauses unverändert.

5. Abrechnung, Auszahlung

1. Das Auktionshaus zieht den Versteigerungserlös ein.

2. Das Auktionshaus wird dem Auftraggeber schnellstmöglich, spätestens aber zwei Wochen nach Eingang der Zahlung durch den Käufer, eine Abrechnung mit einer Auflistung der Zuschlagspreise und des Versteigerungsentgeltes zukommen lassen und den Auszahlungsbetrag per Überweisung, mittels Verrechnungsscheck oder bar in Euro auszahlen.

3. Erfolgt die Auszahlung an den Auftraggeber in einer anderen Währung als in Euro, so gilt der Währungsumrechnungskurs zum Zeitpunkt des Einganges der Zahlung des Käufers.

4. Das Auktionshaus ist weiterhin berechtigt, nach vorheriger Ankündigung, den Anspruch an einen Inkassobüro abzutreten oder anderweitig zu verwerten, soweit hierdurch der Mindestpreis nicht unterschritten wird. Der Auftraggeber kann verlangen, daß der Anspruch gegen den Bieter zur eigenhändigen Durchsetzung vor einer derartigen Durchsetzung oder Verwertung an ihn abgetreten wird. Aus etwaigen Zahlungseingängen muß er die dem Auktionshaus nach diesem Vertrag zustehenden Beträge abführen.

6. Anlieferung, Lagerung, Versicherung, Warenrückgang

1. Der Auftraggeber liefert die zur Versteigerung kommenden Gegenstände auf seine Rechnung und seine Gefahr spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Unterzeichnung dieses Vertrages beim Auktionshaus zu dessen Geschäftsanschrift ein, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

2. Die eingelieferten Objekte sind auf Kosten des Auktionshauses vom Tage des Eintreffens in den Geschäftsräumen des Auktionshauses bzw. bei Abholung ab dem Moment der Entgegennahme gegen Feuer, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl zum vereinbarten Limitpreis und ab dem Zuschlag oder Verkauf zum Zuschlags- oder Verkaufspreis versichert, bis sie vom Käufer übernommen werden oder der Käufer bzw. gegebenenfalls der Einlieferer mit der Abnahme in Verzug geraten.

3. Das Auktionshaus wird Leistungen des Versicherers für die Beschädigung oder Zerstörung empfangener Gegenstände im Umfang der Ersatzleistung an den Auftraggeber weiterleiten. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverkaufte Ware innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Abrechnung abzuholen. Auf Wunsch versendet das Auktionshaus die Ware auf Gefahr und Kosten des Auftragebers. Der Auftraggeber gerät mit der Rücknahme der Ware in Verzug, wenn er die Ware nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Mahnung des Auktionshauses abnimmt oder schriftlich den Versand beantragt. Ab Beginn des Verzuges ist das Auktionshaus berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 2,5 % des Schätzpreises je angebrochenem Monat für Kosten der Lagerung und Versicherung der Ware zu berechnen. Der Anspruch auf die Geltendmachung höherer Kosten bleibt vorbehalten. Die Regelungen gelten sinngemäß, wenn eine der beiden Vertragsparteien vom Vertrag zurücktritt.

7. Vertragsbindung, Provisionsanspruch

1. Der Versteigerungsvertrag ist für den Auftraggeber bis 6 Wochen nach der Auktion, in der die eingelieferten Objekte aufgerufen werden, bindend.

2. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zum Vortag der Auktion vom Vertrag zurückzutreten. Das Auktionshaus kann in einem solchen Fall entsprechend der bereits erbrachten Leistungen folgende Netto-Provisionen verlangen: a) bis zum Zeitpunkt der Drucklegung des Kataloges 20% des vertraglich vereinbarten Schätzpreises,
b) nach dem Zeitpunkt der Drucklegung des Kataloges 30% des vertraglich vereinbarten Schätzpreises.
Kommt durch Verschulden des Auftraggebers zur oder nach der Auktion ein Verkauf an einen Dritten nicht zustande, so kann das Auktionshaus den entgangenen Provisionbetrag vom Einlieferer fordern.

3. Stellt sich nach Vertragsabschluß heraus, daß die gemäß Einlieferungsvertrag vereinbarten Angaben zu den eingelieferten Objekten unzutreffend oder unvollständig sind, so kann daß Auktionshaus eine Änderung des Schätzpreises und Limitpreises verlangen. Wird mit dem Auftraggeber eine Einigung über einen neu festzusetzenden Limitpreis nicht erzielt, so kann daß Auktionshaus bis zum Tage der Auktion unter Verzicht auf die ihm zustehende Provision vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesem Falle, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

4. Das Auktionshaus kann die Auktion ganz oder teilweise aus wichtigem Grund verschieben oder absagen. In diesem Fall bleiben der Auftraggeber wie auch das Auktionshaus an den Versteigerungsvertrag gebunden, sofern die Auktion innerhalb einer Frist von 2 Monaten, gerechnet vom ursprünglich veranschlagten Termin, nachgeholt wird

5. Der Einlieferer verpflichtet sich, die dem Auktionshaus übergebenen Objekte ab dem Zeitpunkt der Übergabe bis 4 Wochen nach der Auktion nicht gegenüber Dritten anzubieten oder in irgendeiner Form zu bewerben.

8. Schlußbestimmungen

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren, ist Dresden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt auch für Schadensersatzklagen aus unerlaubter Handlung, Schecks- und Wechselklagen und wenn der Auftraggeber oder Käufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

2. Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Das Einheitliche Recht über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG) findet keine Anwendung, das Einheitliche Gesetz über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EAG) und das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) finden keine Anwendung.

3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

4. Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht; die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen wir dadurch nicht berührt.

Die Geschäftsführer

Annekathrin Schmidt, M.A.                                                 James Schmidt
Kunsthistorikerin, Auktionatorin                                       Auktionator


Stand September 2009


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