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EINLIEFERER

  Schwerpunkte
  Leitfaden für Einlieferer
  Unsere Werbung für Ihre Ware
  Vollständige Einlieferungsbedingungen


SCHWERPUNKTE


Für den Verkauf Ihrer Kunstobjekte dürfen wir uns als Auktionshaus am Standort Dresden empfehlen. Mit besonderem Interesse suchen wir jederzeit Einlieferungen in nachstehenden Bereichen.

- Gemälde / Arbeiten auf Papier / Grafik der Dresdner Malschule des 18. bis 21. Jahrhunderts
- Sächsisches Kunsthandwerk
- Modernes Design ( Deutschland, DDR, Italien, Skandinavien )
- Modernes Glas

Die kunsthistorische Bearbeitung und Recherche aller Objekte erfolgt mit größter Sorgfalt durch Kunsthistoriker mit langjähriger Erfahrung auf dem nationalen und internationalen Kunstmarkt.


LEITFADEN FÜR DEN EINLIEFERER


Übernahme, Versteigerungsvertrag

Wir versteigern als Kommissionär in eigenem Namen und für Rechnung des Auftraggebers. Einlieferer und Käufer haben keinen Anspruch auf gegenseitige Bekanntgabe.
Zur Übernahme der Ware erhalten Sie ein Übergabeprotokoll mit Ausweis der vereinbarten Limitpreise. Die bezeichneten Objekte sind ab diesem Zeitpunkt auf unsere Kosten versichert.
Spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Auktionstermin erhalten Sie von uns den Einlieferungsvertrag mit vorgesehener Katalogbeschreibung sowie ausgewiesenem Mindesterlös, Limit- und Schätzpreis.

Katalogisierung / Versteigerung / Nachverkauf

Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände werden unter Angabe des vereinbarten Schätzpreises im Katalog abgebildet und in der Auktion mit dem vereinbarten Mindestpreis aufgerufen. Etwaige Untergebote werden unter Vorbehalt zugeschlagen und mit Ihnen abgestimmt.
Die in der Auktion nicht verkauften oder unter Vorbehalt zugeschlagenen Objekte bieten wir für vier Wochen in unseren Geschäftsräumen zum Nachverkauf an.

Provision, Gebühren

Für die Abbildung Ihrer Objekte in unserem gedruckten Auktionskatalog berechnen wir eine anteilige Katalogisierungsgebühr, die entsprechend dem vereinbarten Schätzpreis gestaffelt ist (Mindestgebühr 24 €).

Im Verkaufsfalle berechnen wir eine feste prozentuale Provision vom Netto-Zuschlags- bzw. Verkaufspreis.
Die Provision beträgt:
a) 25 % zzgl. MwSt. bei Objekten mit einem Zuschlagspreis bis 299 € und
b) 15 % zzgl. MwSt. bei Objekten mit einem Schätzpreis bis 999 € und
c) 13 % zzgl. MwSt. bei Objekten mit einem Schätzpreis ab 1.000 €.
Für Arbeiten einiger Künstler des 20. Jhd. wird durch die Verwertungsgesellschaft Bildkunst im Verkaufsfalle eine Folgerechtsabgabe von 4% erhoben, die wir dem Einlieferer zur Hälfte berechnen (2,0 %).

Abrechnung, Auszahlung

Sie erhalten von uns nach der Auktion eine Abrechnung mit Auflistung der Zuschlagspreise und des Versteigerungserlöses. Den Erlös können wir Ihnen, abhängig von Eingang der Zahlungen bei uns, in aller Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Auktion auszahlen. Die Auszahlung erfolgt entsprechend Ihren Wünschen per Überweisung oder in Bar.


  Leitfaden ausdrucken / downloaden


UNSERE WERBUNG FÜR IHRE WARE


Gedruckte Auktionskataloge, Anzeigen

Ihre Artikel werden in unseren gedruckten Katalogen farbig abgebildet. Für die meisten Arbeiten drucken wir neben Katalogbeschreibungen biografische Angaben zum Künstler ab. In Weltkunst, Antiquitätenzeitung und anderen etablierten Zeitschriften sowie lokalen Zeitungen sind wir regelmäßig mit Anzeigen und redaktionellen Beiträgen vertreten. Unsere unmittelbaren Dresdner Kunden informieren wir mittels großflächiger Plakate und Kundenstopper über unsere Auktionen.

Kundenstamm

An zur Zeit über 10.000 Kunden versenden wir per Post oder E-Mail regelmäßig Vor- und Nachberichte zu Terminen, Highlights und Ergebnissen unserer Auktionen.

Online-Kataloge und Anzeigen

Über unseren Online-Katalog sind alle Artikel mit, ggf. mehreren, bildschirmgroßen farbigen Abbildungen dargestellt. Über mehrere Internet-Anbieter sind die Artikel unserer Auktionen in Katalog-Pools zusätzlich zu unserem Online-Katalog online angeboten. Künstler, deren Arbeiten wir regelmäßig anbieten, bewerben wir über Anzeigen in Suchmaschinen und Kunstdatenbanken. In gängigen Internet-Kunstmarkportals sind unsere Auktionen vertreten.

Auffindbarkeit im Internet über Suchmaschinen

Mittels vielfältiger Präsenz in allen relevanten Auktionsdatenbanken, breitgefächerten Termineinträgen und ständiger Pflege unserer Online-Inhalte und Künstlerdatenbank arbeiten wir ständig an der weiteren Verbesserung unserer Einstufung in Suchergebnissen von Internet-Suchmaschinen.




EINLIEFERUNGSBEDINGUNGEN


1. Versteigerungsauftrag

1.1 Mit der Übergabe von Einlieferungsobjekten an das Auktionshaus, deren Übersendung an die Postanschrift des Auktionshauses oder der Unterzeichnung des Übergabe-Protokolls oder Einlieferungs-Vertrages erkennt der Auftraggeber (Einlieferer) die Einlieferungsbedingungen sowie die Versteigerungsbedingungen der Schmidt Kunstauktionen Dresden OHG an.

1.2 Mit Unterzeichnung des Einlieferungs-Vertrages beauftragt der Auftraggeber das Auktionshaus, die von ihm eingelieferten Objekte aus Anlass einer freiwilligen Veräußerung als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu versteigern bzw. im Nachverkauf zu verkaufen.

2. Angaben des Auftraggebers, Haftung

2.1 Der Auftraggeber garantiert, dass er die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über die von ihm eingelieferten Objekte besitzt bzw. ermächtigt ist, für diese zu handeln und sie nicht durch Rechte Dritter belastet sind. Er garantiert, dass er im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung handelt.

2.2 Der Auftraggeber haftet für alle Sach- und Rechtsmängel der Objekte. Der Auftraggeber versichert, dem Auktionshaus alle Angaben zu den Objekten, insbesondere zu deren Herkunft, Authentizität, Entstehungszeit, Urheber, Technik, zurückliegenden anderweitigen Verkaufsangeboten sowie ggf. zu Beschädigungen, Abweichungen vom Originalzustand, Restaurierungen, Ergänzungen, Übermalungen, Fehlstellen, Funktionstüchtigkeit nach seinem Wissen richtig und vollständig zu benennen.
Der Auftraggeber haftet für Katalogangaben, die sich auf seine Angaben begründen oder die nach seinem Wissen fehlerhaft oder aufgrund von ihm unterlassener Angaben fehlerhaft sind.

2.3 Ist der Einlieferer Unternehmer, so haftet er darüber hinaus für alle Katalogangaben zu den Objekten und diese werden Bestandteil des Einlieferungsvertrages.

2.4 Der Auftraggeber stellt das Auktionshaus von allen Ansprüchen frei, die aus irgendeinem Grund gegen diesen aus Anlass der Versteigerung bzw. des freihändigen Verkaufes in Verbindung mit den eingelieferten Gegenständen erhoben werden, insofern diese nicht auf einen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Auktionshauses, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Freistellung umfasst sowohl die Erfüllung begründeter wie auch die Abwehr unbegründeter Ansprüche.
Durch einen Käufer fristgerecht vorgebrachte berechtigte Beanstandungen und ggf. resultierende Forderungen wird das Auktionshaus an den Auftraggeber weiterleiten.

2.5. Objekte, für die eine Anwendung der Differenzbesteuerung nach §25 a UStG nicht möglich ist oder nicht gewünscht wird, sind dem Auktionshaus vor Drucklegung zu benennen. Werden anderenfalls Objekte, die der Regelbesteuerung zu unterziehen sind, im Katalog nicht gekennzeichnet, so kann das Auktionshaus den Zuschlagpreis als Bruttopreis behandeln.

3. Katalogisierung, Versteigerung, Nachverkauf

3.1 Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände werden unter Angabe des vereinbarten Schätzpreises im Katalog abgebildet und in der Auktion mit dem vereinbarten Limitpreis aufgerufen.

3.2 Der Auftraggeber bevollmächtigt das Auktionshaus, die eingelieferten Objekte externen Sachverständigen vorzulegen oder für diese Zwecke zu versenden. Zur Übernahme etwaiger Kosten wird das Auktionshaus im Vorfeld die Zustimmung des Auftraggebers einholen.

3.3 Der Auftraggeber bevollmächtigt das Auktionshaus, von den eingelieferten Objekten Abbildungen zu erstellen und diese ohne zeitliche Begrenzung und unentgeltlich zu verwenden.

3.4 Die in der Auktion nicht verkauften oder unter Vorbehalt zugeschlagenen Objekte überlässt der Auftraggeber dem Auktionshaus nach dem Versteigerungstermin für die Dauer des Vertrages zum freihändigen Verkauf zum Limitpreis. Die Bedingungen für die Versteigerung gelten für den Freiverkauf entsprechend.

4. Gebühren, Provision

4.1 Bei Einlieferung berechnet das Auktionshaus dem Auftraggeber eine Katalogisierungsgebühr pro Auktionsobjekt entsprechend der jeweils gültigen Gebührentabelle (Mindestgebühr 24 € inkl. MwSt.).

4.2 Die Versteigerung oder der Verkauf der eingelieferten Ware berechtigt das Auktionshaus zu folgenden prozentualen Provisionen vom Zuschlags- bzw. Verkaufspreis:
a) 25 % zzgl. MwSt. bei Objekten mit einem Zuschlagspreis bis 299 € und
b) 15 % zzgl. MwSt. bei Objekten mit einem Schätzpreis bis 999 € und
c) 13 % zzgl. MwSt. bei Objekten mit einem Schätzpreis ab 1.000 €.

4.3 Auf Grundlage des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG) ist das Auktionshaus bei Verkauf von Werken folgerechtsberechtigter Künstler verpflichtet, an die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst e.V. eine Folgerechtsabgabe in Höhe von z.Z. 4% des Zuschlagspreises zu zahlen. Diese wird dem Auftraggeber hälftig in Rechnung gestellt. Bei bereits erfolgter Abrechnung ist das Auk-tionshaus weiterhin berechtigt, diese Gebühren nachzufordern.

4.4 Für Gegenstände, die der Auftraggeber selbst ersteigert oder durch Dritte in seinem Namen ersteigern lässt, gilt der Provisionsanspruch des Auktionshauses unverändert.

5. Abrechnung, Auszahlung

5.1 Das Auktionshaus zieht den Versteigerungserlös ein.

5.2 Das Auktionshaus wird dem Auftraggeber schnellstmöglich, spätestens aber zwei Wochen nach Eingang der Zahlung durch den Käufer, eine Abrechnung mit einer Auflistung der Zuschlagspreise und des Versteigerungsentgeltes zukommen lassen und den Auszahlungsbetrag auszahlen. Zahlt das Auktionshaus Ersteigerungserlöse vorzeitig aus, so ist es bei Zahlungsausfällen berechtigt, diese zurückzufordern.

5.3 Das Auktionshaus ist weiterhin berechtigt, nach vorheriger Ankündigung, den Anspruch an ein Inkassobüro abzutreten oder anderweitig zu verwerten, soweit hierdurch der Mindestpreis nicht unterschritten wird.

6. Anlieferung, Lagerung, Versicherung, Warenrückgang

6.1 Die Einlieferung von zur Versteigerung kommenden Objekten erfolgt durch den Einlieferer auf dessen Kosten und Gefahr zur Geschäftsanschrift des Auktionshauses.

6.2 Die eingelieferten Objekte sind ab Eintreffen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses bzw. ab Entgegennahme durch das Auktionshaus auf Kosten des Auktionshauses gegen Feuer, Leitungswasser, Diebstahl und Beschädigung versichert.

6.3 Eine Versicherung erfolgt in Höhe:
- des vereinbarten Limitpreises
- des vereinbarten Schätzpreises ab Tag der Drucklegung des Kataloges
- des Verkaufspreises ab Zeitpunkt des Verkaufes

6.4 Wurde kein Limitpreis vereinbart oder werden gegenüber dem bei Preisvereinbarung zugrunde gelegten Zustand maßgebliche Abweichungen festgestellt, so ist ein Versicherungswert auf Grundlage auktionsüblicher Zuschlagspreise zu ermitteln.
Dies gilt insbesondere für als vorbehaltlich einer Nachprüfung zu erachtende Preisvereinbarungen, die z.B. ohne Begutachtung des Originals oder unmittelbar bei Entgegennahme ohne weitere Prüfung erfolgten.

6.5 Das Auktionshaus wird Leistungen des Versicherers im Schadensfalle im Umfang der Versicherungsleistung an den Auftraggeber weiterleiten. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind für diesen Fall ausgeschlossen.

6.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverkaufte Ware innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf oder Kündigung des Vertrages abzuholen. Das Auktionshaus kann auf schriftlichen Auftrag des Auftraggebers den Versand der Ware auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers organisieren.

6.7 Der Auftraggeber kommt mit der Rücknahme der Ware in Verzug, wenn er die Ware nicht fristgerecht abholt oder er dem Auktionshaus einen schriftlichen Versandauftrag erteilt. Ab Beginn des Verzuges ist das Auktionshaus berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 2,5 % des Schätzpreises je angebrochenem Monat für Kosten der Lagerung und Versicherung der Ware zu berechnen. Der Anspruch auf die Geltendmachung höherer Kosten bleibt vorbehalten. Die Regelungen gelten sinngemäß, wenn eine der beiden Vertragsparteien vom Vertrag zurücktritt.

7. Vertragsbindung, Provisionsanspruch

7.1 Der Versteigerungsvertrag ist für den Auftraggeber bis mindestens 6 Wochen nach der Auktion, in der die eingelieferten Objekte aufgerufen werden, bindend.

7.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zum Vortag der Auktion vom Vertrag zurückzutreten.
Das Auktionshaus ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn wichtige Angaben zu den eingelieferten Objekten durch den Auftraggeber nachweislich falsch benannt oder unterlassen wurden.
Das Auktionshaus kann in diesen Fällen entsprechend der bereits erbrachten Leistungen folgende Netto-Provisionen verlangen:
a) bis zum Zeitpunkt der Drucklegung des Kataloges 20% des vertraglich vereinbarten Schätzpreises,
b) nach dem Zeitpunkt der Drucklegung des Kataloges 30% des vertraglich vereinbarten Schätzpreises.

7.3 Kommt durch Verschulden des Auftraggebers zur oder nach der Auktion ein Verkauf an einen Dritten nicht zustande, so kann das Auktionshaus den entgangenen Provisionbetrag vom Auftraggeber fordern.

7.4 Das Auktionshaus kann die Auktion ganz oder teilweise aus wichtigem Grund verschieben oder absagen. In diesem Fall bleiben der Auftraggeber wie auch das Auktionshaus an den Versteigerungsvertrag gebunden, sofern die Auktion innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach ursprünglichem Termin nachgeholt wird.

7.5 Der Einlieferer verpflichtet sich, die dem Auktionshaus übergebenen Objekte ab dem Zeitpunkt der Übergabe für die Dauer des Vertrages nicht gegenüber Dritten anzubieten oder zu bewerben.

7.6. Nach Ablauf der Vertragsbindung verlängert sich der Vertrag stillschweigend bis zu einer Rücknahme der Ware oder Abschluss eines neuen Einlieferungsvertrages über die Ware. Beide Parteien können den Vertrag nach Ablauf der Vertragsbindung jederzeit fristlos kündigen.

8. Datenschutzerklärung

8.1 Das Auktionshaus speichert, verarbeitet und nutzt die im Rahmen des Geschäftsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten des Einlieferers ausschließlich für eigene Geschäftszwecke. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften oder für Zwecke der Rechts- oder Strafverfolgung.

8.2 Der Auftraggeber kann einer Speicherung seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen sowie eine Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten fordern. Er kann auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erhalten.

8.3 Zur Wahrnehmung des Hausrechtes werden die Geschäftsräume des Auktionshauses videoüberwacht.


  Vollständige Datenschutzerklärung

9. Schlußbestimmungen

9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt auch für das Mahnverfahren, für Schadensersatzklagen aus unerlaubter Handlung, Schecks- und Wechselklagen und wenn der Auftraggeber oder Käufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

9.2 Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

9.4 Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht; die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen wir dadurch nicht berührt.


Die Geschäftsführer

Annekathrin Schmidt, M.A.
Kunsthistorikerin, Auktionatorin



James Schmidt
Auktionator

Stand 25. Mai 2023


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